Routerfreiheit

Seit dem 1. August 2016 ist das Gesetz zur Endgerätefreiheit in Kraft getreten. Die Regelung, auch als „Routerfreiheit oder Entfall Routerzwang“ bezeichnet, stellt es den Kunden frei, ab 01.08. neben den bisher vom Netzbetreiber bereitgestellten aktiven Netzabschlüssen oder Kabelmodems, auch eigene Geräte zu betreiben. Für Netzbetreiber ist das eine Neuheit. So ist z.B. gemäß dem Kabelstandard DOCSIS ist ein aktiver Netzabschlusspunkt notwendig, damit der Netzbetreiber die Dienste für die einzelnen Kunden korrekt bereitstellen kann. Daher muss das vom Kunden verwendete Endgerät verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit es problemlos in unseren Netzen funktioniert. Über diese Anforderungen informieren wir die Endgerätehersteller in einem separaten Bereichauf dieser Seite – der Schnittstellenbeschreibung.

Für Kundinnen und Kunden, die unsere Kabelmodems und/oder LWL-Netzabschlüsse verwenden, ändert sich nichts. Wir kümmern uns für Sie, wie gewohnt um die erforderlichen Geräteeinstellungen für schnelles Internet und Telefondienste. Zudem übernehmen wir im Falle eines Defekts oder einer Störung, die von dem Endgerät ausgeht, den kompletten Kundendienst bis hin zum Gerätetausch, damit Sie ganz schnell wieder online sind.

Nachfolgend finden Sie die, seit dem 01.08.2016 notwendigen Informationen, zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aufgrund der Neuregelung im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Die genauen Gesetzestexte der Version 23.01.2016 finden Sie zur Eigeninformation hier:

Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) Stand 23.01.2016 _ 106

Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten

Info: Wenn Sie die LKG Lausitzer Kabelbetriebsgesellschaft mbH, die Elektronik-Service Brandhorst GmbH oder die BGC Breitbandgesellschaft Cottbus mbH  als IP- Dienstleister gewählt haben und Privatkunde sind, überlassen wir Ihnen nach wie vor kostenfrei:×

  • in Koaxialnetzen ein modernes Kabel-Modem, welches alle erforderlichen Parameter erfüllt und den optimalen Anschluss von frei erhältlichen Routern ermöglicht
  • in den LWL Netzen einen passenden aktiven Netzabschluss zum Anschluss eines geeigneten Routers

Gern beraten wir Sie auch weiterhin bei der Auswahl von geeigneten Modems, Netzabschlüssen und Routern. Als Geschäftskunde bekommen Sie von uns in jedem Fall ein individuelles Angebot nach Ihren Vorstellungen und den technischen Möglichkeiten.

Das kundeneigene Endgerät muss die von uns veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung erfüllen, damit es problemlos in unseren Netzen funktioniert. Wann für das jeweilige Netz geeignete Netzabschlussgeräte und Router im Handel verfügbar sein werden, liegt ausschließlich in der Hand der Endgerätehersteller und Händler. Bitte erkundigen Sie sich dort.

Nachfolgende Informationen ermöglichen Ihnen, sich selbst geeignete Modems, Router bzw. Netzabschlüsse zu beschaffen, so Sie auf unser kostenfreies Angebot verzichten wollen. Ein Anschluss eines kundeneigenen Routers nach dem von uns bereitgestellten ist nach wie vor auch möglich.

Prinzipiell dürfen nur Geräte an ein Netz der LKG angeschlossen werden, die den gesetzlichen Anforderung in der EU bzw. in Deutschland genügen.

Weiterhin behalten wir uns vor, in Übereinstimmung nach §11 FTEG (1) bis (6) die Anschaltung von nicht geeigneten bzw. nicht genormten Geräten bzw. die Anschaltung von Geräten ohne CE Kennzeichnung zu verweigern und die Anschaltung von störenden Geräten im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterbinden. Entstehende Kosten werden verursachergerecht berechnet.

Empfehlung: Bitte kontaktieren Sie uns vor Anschaffung entsprechender Hardware, um Ihnen Tipps und Empfehlungen zur Auswahl geeigneter Hardware geben zu können!

Information zur passiven Schnittstelle in den Koaxial-Netzen

  • Die physikalische Schnittstelle zum Netz bzw. zum Zugangsnetz, über das die Dienste angeboten werden, ist eine Multimedia-TV Dose mit einem F-Connector. Dieser ist ausführlich im Bereich Schnittstellenbeschreibung für Hersteller im Dokument Anga beschrieben. Diese Schnittstelle gilt auch für unsere Glasfaser-Koaxial-Netze (HFC).
  • Die nachfolgende Aufstellung bietet Ihnen einen Überblick, in welchen Netzen welche DOCSIS Technologie mit welchem Telefonieprotokoll zum Einsatz kommt
  1. Koaxial-Netz LKG Lauchhammer – DOCSIS 3.0  – Telefonie SIP
  2. Koaxial-Netz LKG Wilthen – DOCSIS 3.0 – Telefonie SIP
  3. Koaxial Netz LKG Neukirch – DOCSIS 3.0 – Telefonie SIP
  4. Koaxial Netz LKG Schwarzheide – DOCSIS 3.0 – Telefonie SIP
  5. Koaxial Netz ESB Elsterwerda – DOCSIS 3.0 – Telefonie SIP

 

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen, wenn Sie ein eigenes Kabelmodem bzw. einen eigenen Kabelrouter betreiben wollen:

  1. Modemtyp /Routertyp
  2. Softwarestand (Bitte nutzen Sie den jeweils aktuellen Softwarestand des Herstellers)
  3. MTA MAC-Adresse (Telefon, wenn verwendet)
  4. C-MAC-Adresse (Cable Modem)
  5. CWMP ID bei Routern

Information zu passiven Schnittstelle in FTTH LWL-Netzen

In den LWL-Netzen bieten wir Ihnen, wie oben beschrieben, nach wie vor an, einen passenden LWL-Netzabschluss zum Anschluss Ihres eigenen Routers. Sollten Sie einen eigenen Netzabschluss zum Einsatz bringen wollen, entnehmen Sie die die technischen Daten bitte folgender Datei.

LWL – pNTP Spezifikation LKG Netz

Hersteller finden zusätzliche und ausführliche Informationen auf der Unterseite: Schnittstellenbeschreibung für Hersteller lt. FTEG.

  • Wir sind für Sie da:

    Sie erreichen uns telefonisch unter:
    +49 (3574) 49 30 70 - Beratung zu Produkten und Verträgen
    +49 (3574) 49 30 71 - Fragen zur Rechnung
    +49 (3574) 49 30 99 - technischer Service

    LKG Lausitzer Kabelbetriebsgesellschaft mbH
    Am Bürgerhaus 7
    01979 Lauchhammer
    Email:
  • Hauptgeschäftsstelle

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    01979 Lauchhammer

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