GWG-Mieter / Umstellung Ihrer TV-Abrechnung ab 01.01.2024
Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,
gemeinsam mit der GWG GenerationsWohnungsgenossenschaft Lauchhammer eG, haben wir, die LKG Lausitzer Kabelbetriebsgesellschaft mbH, die gesetzlich geforderte Umstellung der Kostenabrechnung für Ihren TV-Kabelanschluss zum 01.01.2024 vorbereitet und benötigen Ihre Unterstützung.
Was genau ändert sich?
Der Hintergrund ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie der Betriebskostenverordnung, mit der die Bundesregierung neben zahlreichen Verbesserungen von Verbraucherrechten auch die Abrechnungsart der Kabelfernsehgebühren neu festgelegt hat. Die Kosten für Ihren TV-Kabelanschluss zahlen Sie derzeit über die Mietnebenkosten, ohne dass Sie bisher einen eigenen Vertrag mit der LKG abschließen mussten. Dies ist per Gesetz zukünftig nicht mehr möglich.
Die LKG kennen Sie sicher bereits – neben der Lieferung des TV-Signals an Sie, stellen wir den technischen Service für Kabelanschlüsse in den Wohnungen der GWG bereits seit vielen Jahren sicher.
Damit Sie Ihr gewohntes Kabelfernsehen weiterhin und ohne Unterbrechung genießen können, ist der rechtzeitige Abschluss eines eigenen TV-Kabelfernsehvertrages bei der LKG erforderlich.
Was bitten wir Sie zu tun?
Sie erhalten hier einen Auftrag für einen TV-Anschluss. Bitte senden Sie uns diesen Auftrag vervollständigt und unterschrieben bis zum 30.11.2023 zurück, wir kümmern uns dann um die weiteren Schritte. Sie erhalten von uns eine Auftragsbestätigung und auf Wunsch eine Beratung.
Was kostet der TV-Anschluss ab dem 01.01.2024?
- Wer bereits einen Internet- und/oder Telefonanschluss bei der LKG nutzt oder jetzt mit diesen Produkten zur LKG wechseln möchte, kann den TV-Anschluss für 5,00 € monatlich bestellen.
- Wer keinen Internet- und/oder Telefonanschluss der LKG nutzt oder nur ein HD-TV- Zusatzpaket gebucht hat, kann den einzelnen TV-Anschluss für 9,95 € monatlich bestellen.
Sie haben Interesse, das Sparangebot zu nutzen und auch mit Ihrem Telefon- und/oder Internetanschluss in das Netz der LKG aus Lauchhammer zu wechseln oder einen der neuen Tarife zu probieren?
Sie können sich hier über das aktuelle Angebot der LKG informieren und wir würden uns freuen, wenn Sie ein Angebot aus der Region buchen.
Bitte kreuzen Sie auf dem Auftrag einfach die für Sie passende Option bei Leistungen und Preise an. Gern beraten wir Sie vorab.
Wo können Sie Ihren Auftrag abgeben?
Bitte legen Sie den ausgefüllten Auftrag in den Postbriefkasten der LKG oder der GWG Geschäftsstelle.
- LKG mbH Am Bürgerhaus 7 01979 Lauchhammer
- GWG Lauchhammer eG Am Waldstadion 20 01979 Lauchhammer
Alternativ ist natürlich auch der Versand per Post oder per eMail (info@lkg-lauchhammer.de) an die LKG möglich.
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen:
Wer ist von der Umstellung betroffen?
- Alle Mieterinnen und Mieter der GWG Lauchhammer eG, die den TV-Kabelanschluss bisher über die Nebenkosten bezahlt haben.
Muss ich jetzt etwa einen Vertrag mit langer Laufzeitbindung abschließen?
- Nein, zwischen der GWG und der LKG ist vereinbart, dass TV-Verträge im Zuge der Umstellung, die rechtzeitig abgeschlossen werden, eine Ausnahmeregelung mit einer Laufzeit von maximal einem Monat bekommen und danach monatlich kündbar sind. Abweichend davon können gebuchte Sparangebote mit Internet und Telefon sein, hier beraten wir Sie gern.
Muss ich am Umstellungstag zu Hause sein?
- Nein, es geht nur um eine vertragliche Angelegenheit.
Muss ich an meinem Fernseher Umstellungen vornehmen?
- Nein, es bleibt bei dem gewohnten Angebot.
Muss ich jetzt extra bei meinem Vermieter den Kabelanschluss kündigen?
- Nein, Sie müssen nicht extra kündigen, die Umstellung von der GWG generell vorgenommen.
Muss ich meine Nebenkostenvorauszahlung anpassen?
- Nein, die GWG Lauchhammer eG hat das schon bedacht und in Ihrer Abschlagsberechnung ab dem 01.01.2024 die TV-Kabelgebühren nicht mehr eingerechnet.
Wie kann ich den reduzierten TV-Preis von 5,00 € monatlich bekommen?
- Durch den Abschluss eines Vertrages mit der LKG können auch GWG Mieterinnen und Mieter von den Internet- und Telefonsparpaketen der LKG den vergünstigten TV-Preis bekommen.
- Wenn Sie bereits Internet- und/oder Telefon bei der LKG nutzen, ergänzen wir gern Ihren bestehenden Vertrag mit einem TV-Anschluss zum reduzierten Preis.
Was passiert, wenn ich keinen Vertrag für einen TV-Anschluss mit der LKG abschließe?
- Ohne gültigen Vertrag mit der LKG wird der Fernsehempfang nach der Umstellung eingestellt, das bedeutet, dass Sie Ihren Kabelanschluss für den TV-Empfang nicht mehr nutzen können.
Wenn ich Unterstützung benötige oder wenn ich weitere Fragen habe, an wen soll ich mich wenden?
- Gern beantworten wir Ihnen bei der LKG alle Fragen und unterstützen Sie beim Ausfüllen des Auftrages. Aufgrund dieses Anschreibens rechnen wir allerdings mit Wartezeiten an unseren Kundentelefonen und in unserem Kundenbüro. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
- Wenn es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie, uns Ihre Anfrage, wenn möglich schriftlich (gern per Mail) mitzuteilen und etwas Geduld bei der Dauer der Beantwortung zu haben. Eine Nennung Ihrer Telefonnummer für einen Anruf bei Ihnen ist sehr hilfreich.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter folgendem Link und die Datenschutzverordnung hier.